Leistungen der Mietverwaltung 

Sie haben ein Miethaus oder mehrere Wohnungen und nicht die Zeit sich selbst in der entsprechenden Tiefe darum zu kümmern? TKI Hausverwaltung übernimmt für Sie alle Aufgaben der Mietverwaltung, die Mieterbetreuung, die Finanzbuchhaltung, das Inkasso und die wirtschaftliche Werterhaltung Ihrer Immobilie, damit Sie sich wieder den angenehmen Dingen des Lebens widmen können. Das bedeutet für uns stets Ihre Interessen zu wahren und sie mit denen Ihrer Mieter in Einklang zu bringen. Dazu steht Ihnen der Inhaber zur Verfügung, der Ihnen mit fachlicher Kompetenz und freundlichem Service gerne weiterhilft und die notwenigen Dinge gerne vorab mit Ihnen bespricht. Selbstverständlich umfasst dies auch die Betreuung Ihrer Mieter, die wir genauso als unsere Kunden betrachten. Das garantiert eine langfristige Mieterbindung und ist ein wichtiger Beitrag zu Ihrem sorgenfreien Immobilienbesitz.

 

  Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
■  Abnahme und Übergabe der Wohnungen
■  Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Eigentümer aus dem Mietverhältnis zustehen
■  Überwachung des Mieteingangs
■  Führung der Mietkautionen
■  Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und deren Geltendmachung
■  Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmiitelbar aus dem Mietvertrag ergibt
■  Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern
■  Abrechnung der Betriebskosten mit den Mietern

■  gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern
■  Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
■  pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung
■  gesamter Verkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft
■  Prüfung des Versicherungsbedarfs
■  Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen
■  Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
■  Einstellen und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal und dgl.)
■  Führung der Lohnbuchhaltung
■  Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (wie Geräte für  Hausmeister)

und Versorgungsgüter (wie Heizmaterial)
■  Erfassung aller Zahlungseingänge
■  Erstellung monatlicher Einnahmen-/Überschussrechnungen
■  Erstellen einer Jahres-Einnahmen-/Überschussrechnung bis zum Ende des I. Quartals des folgenden Jahres
■  Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter)
■  Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturer unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
■  Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten

... und alles, was wir an dieser Stelle vergessen haben.